Am 02.06.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verkündet. Die wesentliche Pflicht für Unternehmen besteht in der Einrichtung einer „Internen Meldestelle“. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden haben hierfür bis zum 02.07.2023 Zeit. Für Unternehmen mit mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeitenden ist der Stichtag der Umsetzungsfrist der 17.12.2023.
Für eine fristgerechte Umsetzung kann es also sinnvoll sein, diese „Interne Meldestelle“ auszulagern. Dafür sprechen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Aspekte. Die Appelhagen Consulting GmbH bietet in unserer Region in Kooperation mit der EQS-Group eine Lösung zur Einrichtung und Unterhaltung einer ausgelagerten „Internen Meldestelle“.