• 15. Juni 2023

Jetzt aktuell: das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz

Jetzt aktuell: das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz

Jetzt aktuell: das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz 550 550 Appelhagen Consulting

Am 02.06.2023 wurde das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz verkündet. Die wesent­liche Pflicht für Unter­nehmen besteht in der Einrich­tung einer „Internen Melde­stelle“. Unter­nehmen mit mehr als 250 Mitar­bei­tenden haben hierfür bis zum 02.07.2023 Zeit. Für Unter­nehmen mit mehr als 50 und weniger als 250 Mitar­bei­tenden ist der Stichtag der Umset­zungs­frist der 17.12.2023.

Für eine frist­ge­rechte Umsetzung kann es also sinnvoll sein, diese „Interne Melde­stelle“ auszu­la­gern. Dafür sprechen nicht nur wirtschaft­liche, sondern auch recht­liche Aspekte. Die Appel­hagen Consul­ting GmbH bietet in unserer Region in Koope­ra­tion mit der EQS-Group eine Lösung zur Einrich­tung und Unter­hal­tung einer ausge­la­gerten „Internen Melde­stelle“.