Das Hinweisgeberschutzgesetz
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mit unserem digitalen Angebot für sichere und datenschutzkonforme Kommunikation. Sparen Sie Ressourcen, erhalten Sie ein unabhängiges Hinweisgebersystem und decken Sie Missstände auf.
In Zusammenarbeit mit der EQS-Group bieten wir Ihnen eine kostengünstige Managed-Service Lösung mit umfassenden Leistungsspektrum für die Einrichtung einer internen Meldestelle an. Unser Leistungsspektrum umfasst die Einrichtung und die Zurverfügungstellung des internen Meldekanals, die Möglichkeit für Hinweisgeber, Verstöße anonym zu melden, die Überprüfung der gemeldeten Sachverhalte, die Kommunikation mit dem Hinweisgeber und die Empfehlung von Folgemaßnahmen.
Die Einrichtung des internen Meldekanals erfolgt zu einem einmaligen Pauschalpreis, während die Zurverfügungstellung des internen Meldekanals auf Basis von Jahrespreisen abgerechnet wird. Die Kosten für die Betreuung des internen Meldekanals, einschließlich der Überprüfung der gemeldeten Sachverhalte, der Kommunikation mit dem Hinweisgeber und der Empfehlung von Folgemaßnahmen, werden nach Zeitaufwand bzw. mittels einer Fallpauschale abgerechnet.
Eine faire und transparente Lösung.
Ihre Ansprechpartner:
Torben Schlüter, MLE
Rechtsanwalt
Matthias Wienbrügge
Rechtsanwalt,
Bankkaufmann
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Wenn Sie sich für Ihr Unternehmen für unsere Dienstleistungen zum Hinweisgeberschutzgesetz interessieren, füllen Sie bitte das Formular aus und teilen uns die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden mit. Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot.
Ihr Ansprechpartner
Matthias Wienbrügge
wienbruegge@appelhagen-consulting.de
Tel. 0531 / 886 1797–71